Checkliste für den Führerscheinantrag
>> Paßbild 35 x 45 mm (Biometrisch)
>> Nachweiß über bestandenen Sehtest:
Der für alle vorgeschriebene Sehtest der bei fast allen Obtikern, beim TÜV oder bei
Augenärzen gemacht werden muß beurteilt die Sehfähigkeit. Stellt sich heraus, daß
Du eine Brille oder Kontaktlinsen tragen mußt, so darfst Du niemals "ohne" fahren.
Das wird im Führerschein vermerkt.
>> Nachweis über Teilnahme am Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Wie und wo melde ich mich an.
Wenn Du Dich für unsere Fahrschule interessierst, dann kannst Du Dich entweder vor oder nach dem Theorieunterricht anmelden oder Dich per Telefon, Fax oder E-Mail an Hanno Bohn melden.
Autotelefon: | 0170 - 9230655 | Fahrschule Hanno Bohn |
Fahrschule: | 07254 - 98 54 71 | Kriegsstrasse 23 |
Fax: | 07254 - 98 54 73 | 68794 Oberhausen |
E-Mail: | fahrschule-bohn@web.de |
Zitate aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
"Der Fahrschüler hat so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt."
"Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, daß der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt."